Wie kann ich mich
für einen Therapieplatz anmelden?

Liebe Patientin, lieber Patient,

leider können wir Ihnen nicht immer sofort einen Therapieplatz anbieten. Falls wir Ihnen nicht direkt einen Therapieplatz anbieten können, können Sie sich gerne auf unsere Warteliste aufnehmen lassen. Wir werden versuchen Ihnen zeitnah einen Termin zu einem Erstgespräch anzubieten. Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch noch nicht der Beginn einer regelmäßigen Therapie darstellt. Wir empfehlen Ihnen sich parallel auch auf Wartelisten von Kolleginnen und Kollegen aufnehmen zu lassen.

Eine Übersicht über die psychotherapeutischen Kolleginnen und Kolleginnen in Ihrer Region finden Sie auch auf der Seite der Psychtherapeutenkammer NRW.

Bei Interesse an einem Therapieplatz in unserer Praxis können Sie sich mit untenstehenden Formularen anmelden. Beachten Sie bitte auch unsere Behandlungsschwerpunkte.

Behandlungsschwerpunkt

Informationen zu unseren Behandlungsschwerpunkten finden Sie auf unserer Internetseite. Wir behandeln selbstverständlich auch Patienten mit anderen Krankheitsbildern. Aufgrund unserer Behandlungs­schwerpunkte besprechen wir bei anderen Krankheitsbildern jedoch mit Ihnen, ob eine Zusammenarbeit möglich ist und Ihre Therapieziele erreicht werden können. Sollten wir uns gegen eine Therapie entscheiden, unterstützen wir Sie gerne auf der Suche nach einem geeigneten Therapieplatz. Beachten Sie hierfür auch unsere Informationen auf dieser Seite.

Anmeldeverfahren

Schritt 1

Melden Sie sich postalisch für einen Therapieplatz an. Bitte verwenden Sie hierfür die Formulare unten auf dieser Seite. Sie werden auf die Warteliste aufgenommen. Bitte nehmen Sie für alle Fragen und Anliegen zur Therapie telefonisch in unserer Sprechstunde (Mittwoch 9:00 Uhr – 11:00 Uhr) Kontakt mit uns auf. Bitte beachten Sie, dass wir aus datenschutztechnischen Gründen ausschließlich vollständig und unterschrie­benen Anmelde­formulare für die Anmeldung berücksichtigen können. Per E-Mail gesendete Anmelde­formulare nehmen wir nicht an.

Schritt 2

Wir melden uns bei Ihnen um ein Erstgespräch zu vereinbaren, sobald ein Termin frei ist. Während des Erstgespräches machen wir uns ein Bild von Ihrem Krankheitsbild und prüfen die Indikation für eine Therapie. Sie lernen den Therapeuten kennen. Gemeinsam wird besprochen ob eine Zusammenarbeit möglich sein wird. Sie verbleiben auf der Warteliste, sofern dies gewünscht ist.

Schritt 3

Wir kontaktieren Sie, sobald ein Therapieplatz für Sie zur Verfügung steht. Gegebenenfalls informieren wir Sie bereits vorab über die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Gruppentherapie oder anderen Angeboten.

Gesetzliche Krankenkassen

Die psychotherapeutische Behandlung für gesetzlich versicherte Patienten ist einheitlich geregelt. Die Kosten für die psychotherapeutischen Sprechstunden und Probatoriksitzungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die Therapie wird nach genehmigter Antragstellung ebenfalls von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Private Krankenkassen

(Aktuell Therapieplätze für Kinder & Jugendliche & Erwachsene möglich)


Die Bestimmungen der privaten Krankenkassen sind nicht einheitlich. Vor Beginn einer Therapie sind Sie in der Pflicht sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die Kostenübernahme abzuklären. Lassen Sie sich die Antragsunterlagen zusenden und reichen Sie uns diese ein. Bei privaten Krankenkassen, Selbstzahlern und der Beihilfe stellen wir die Rechnungen über erbrachte Therapieleistungen an Sie als Patienten, nicht an Ihre Krankenkasse. Für die Begleichung der Rechnung sind Sie als Versicherter verantwortlich. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass vor Beginn der Therapie die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse abklären.

Terminvermittlung über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) Nordrhein (116117)

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, sofern Sie einen Termin in unserer Praxis von die KV vermittelt bekommen haben. Wir erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen, indem wir der KV Termine für Psychotherapeutische Sprechstunden (Erstgespräche) zu Verfügung stellen. Die gestellten Termine sind keine Zusage für eine Therapie in unserer Praxis. Aufgrund der zeitweise langen Wartezeiten für unsere Patienten, behandeln wir Patienten, die über die KV vermittelt werden, genauso wie Patienten, die sich direkt bei uns anmelden. Untenstehenden Anmeldeunterlagen reichen Sie uns ein. Erst mit Erhalt Ihrer vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen nehmen wir Sie auf unsere Warteliste auf. Sie erhalten nach dem durch die KV vermittelten Ersttermin weitere Termine zum Zeitpunkt, dass Sie gemäß Warteliste dran sind. Sollten Sie uns die untenstehenden Unterlagen nicht zusenden/ zum Termin mitbringen, dann kann der vermittelte Termin regulär stattfinden, Sie sind damit aber nicht auf unserer Warteliste aufgenommen. Uns ist bewusst, dass dieses System, für Sie als Hilfesuchenden sehr frustrierend ist und wir sind bemüht unseren Patienten so schnell wie möglich Termine anzubieten. Aus Gründen der Gleichberechtigung und der begrenzten Kapazitäten in unserer Praxis, ist es jedoch unter keinerlei Umständen möglich Sie aufgrund der Vermittlung durch die KV früher aufzunehmen, als die Reihenfolge unserer Warteliste.

WICHTIG:

Damit der von der KV vermittelte Termin in unserer Praxis auch wirklich stattfinden kann, müssen Sie uns Ihren Termin spätestens 24 Stunden nach Erhalt des Termins bestätigen. Diese Bestätigung kann auch durch Mitteilung auf unserem Anrufbeantworter oder per E-Mail erfolgen. Mit Erhalt Ihrer Unterlagen sind Sie automatisch auf unserer Warteliste aufgenommen.